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   LSG Bayern, 19.09.2008 - L 8 B 645/08 SO ER   

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LSG Bayern, 19.09.2008 - L 8 B 645/08 SO ER (https://dejure.org/2008,30932)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.09.2008 - L 8 B 645/08 SO ER (https://dejure.org/2008,30932)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. September 2008 - L 8 B 645/08 SO ER (https://dejure.org/2008,30932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines manisch depressiven "jungen Menschen" auf einstweilige Anordnung bezüglich der Gewährung von Kosten für eine Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft; Verhältnis von Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - L 20 SO 15/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2008 - L 8 B 645/08
    Selbst wenn dem Ast also ein Anspruch auf Förderung aus § 19 SGB VIII zustehen sollte, ist ein vorrangiger Anspruch auf sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe gegen den Ast nicht ausgeschlossen (vgl. zum Ganzen LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.07.2007, L 20 SO 15/06 juris Rn.42 ff).

    Zur Erläuterung des Verhältnisses Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und der Leistungen nach dem SGB VIII nimmt der Senat die folgenden Ausführungen des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.07.2007, L 20 SO 15/06 juris Rn.45 in Bezug die wiederum auf die Rechtsprechung des Bundsverwaltungsgerichts zum Bundessozialhilfegesetz zurückgehen: "Ohne die Rückausnahme in § 10 Abs. 2 Satz 2 a.F. bzw. Abs. 4 Satz 2 n.F. SGB VIII wären nach Satz 1 der Vorschrift alle Jugendhilfeleistungen gegenüber Sozialhilfeleistungen vorrangig.

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2008 - L 8 B 645/08
    Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen oder - wie hier - um die Verhinderung einer Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vgl. dazu BVerfG vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06, insbesondere juris Rn.16, 18) geht.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2008 - L 8 B 645/08
    Das gilt für den Abwägungsbelang der Erfolgsaussichten der Hauptsache - ggf. ist hier sogar eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage erforderlich, um den Eilantrag aus diesem Grunde abzulehnen (BVerfG vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236, 1237; vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03, NVwZ 2004, 95, 96 vgl. BVerfG, NJW 2003, S.1236, 1237; NVwZ 2004, S.95, 96) - ebenso wie für den Abwägungsbelang der drohenden und mit dem Eilrechtsschutz zu verhindernden (Grund-) Rechtsverletzungen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2007 - L 23 B 249/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Eingliederungshilfe;

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2008 - L 8 B 645/08
    Dass dem Sozialhilfeträger im Einzelfall keine mit Vereinbarungen gebundene Einrichtungen zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen, kann nicht einseitig zu Lasten des Leistungsberechtigten gehen (W. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage 2006 § 75 Rn.33; zum Ganzen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.12.2007, L 23 B 249/07 SO ER juris Rn.43 f).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2008 - L 8 B 645/08
    Das bedeutet vor allem, dass sich die Anforderungen an den zu fordernden Wahrscheinlichkeitsgrad am Rechtsschutzziel zu orientieren haben, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn.23; BVerfG, NVwZ 2004, S.95, 96).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - L 9 B 268/05

    Streitigkeit über die örtliche Zuständigkeit - betreutes Wohnen eines

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2008 - L 8 B 645/08
    Denn nach § 98 Abs. 5 SGB XII könnte derjenige Träger der Sozialhilfe weiterhin örtlich zuständig sein, der vor Eintritt in die Wohnform der "ambulant betreuten Wohnmöglichkeit" für Eingliederungsleistungen nach dem 6. bis 8. Kapitel des SGB XII Leistungen erbracht hat, also hier der Ag. (vgl. dazu LSG Schleswig-Holstein vom 09.11.2005, L 9 B 268/05 SO ER).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2008 - L 8 B 645/08
    Das gilt für den Abwägungsbelang der Erfolgsaussichten der Hauptsache - ggf. ist hier sogar eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage erforderlich, um den Eilantrag aus diesem Grunde abzulehnen (BVerfG vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236, 1237; vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03, NVwZ 2004, 95, 96 vgl. BVerfG, NJW 2003, S.1236, 1237; NVwZ 2004, S.95, 96) - ebenso wie für den Abwägungsbelang der drohenden und mit dem Eilrechtsschutz zu verhindernden (Grund-) Rechtsverletzungen.
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